AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Training
1. Allgemeines
Claudia Ohler führt Training gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.
Die von mir abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulde ich nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Meine Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
Ich bin berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber/ von der Auftraggeberin selbst bereitzustellen.
Ich erbringe meine Trainingsleistungen auf der Grundlage der mir von der Auftraggeberin/ vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von uns auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.
2. Angebote, Honorare
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro.
Für Trainingsleistungen werden die auf der Website veröffentlichten und/oder in der Trainings- bzw. Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Findet das Training außerhalb von Vorchdorf statt, werden zusätzlich Reisekosten in angemessenem Rahmen berechnet.
Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Auftraggeber/ die Auftraggeberin als Schuldner des Trainingshonorars.
Mein Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers von mir anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Absage eines Termins
Eine kostenfreie Absage der Trainingsitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 15.00 Uhr, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptieren Sie diese Regelung.
4. Copyright
Alle an den Auftraggeber/die Auftraggeberin ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein Claudia Ohler. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Claudia Ohler ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.
5. Versicherungsschutz
Jeder Auftraggeber/ jede Auftraggeberin trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Trainings-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Training ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Veranstalter von Team-Trainings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber/ die Auftraggeberin. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Claudia Ohler.
6. Haftung
Die Informationen und Ratschläge in Trainings-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Trainer sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Claudia Ohler handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.
7. Vertraulichkeit
Claudia Ohler verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers/ der Auftraggeberin auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich Claudia Ohler, die zum Zwecke der Trainertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
8. Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin
Das Training erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die Trainerin möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Training ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Die Trainerin steht dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite - die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Auftraggeber/ von der Auftraggeberin geleistet. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.